"Datensicherheit" beschreibt einen angestrebten Zustand, mit denen die Vertraulichkeit (engl.: confidentiality) , Integrität (engl.: integrity) und Verfügbarkeit (engl.: availability) von Systemen und Informationen realisiert wird.

Aus Datenschutzgesichtspunkten dürfen Systeme und Informationen nur ausschließlich Berechtigten zugänglich sein. Es ist sicherzustellen, dass die Daten nicht verfälscht, vernichtet oder unberechtigten Dritten zugänglich werden.

Geeignete Datensicherungsmaßnahmen stellen sicher, dass die Datenverarbeitung ordnungsgemäß und prüfbar ist (Berechtigungskonzept, Protokollierung) und dass im Fall eines Hardwareschadens ein Wiederanlauf in angemessener Frist wieder erfolgen kann (Notfallplan).

Schwerpunkt muß derzeit auf die besonderen Bedrohungen betrieblicher Netze gelegt werden, da die Nutzung beispielsweise von Internet - Diensten (www, E-Mail) spezielle spezifische Gefährdungen verursachen.

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Datensicherheit

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