"Datenschutz" soll die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen gewährleisten, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten bestimmen und die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung beeinflussen zu können.
Dieses wird auch als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bezeichnet.
Die Datenschutz-Gesetze legen die Regeln fest, nach denen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Es ergeben sich daraus eine Anzahl von personellen, technischen und organisato-rischen Maßnahmen, die ein Unternehmen als "verant-wortliche Stelle" und "Herr der Daten" sicherzustellen hat.
Es gelten für den öffentlichen Dienst der Kommunen und Länder die jeweiligen Landes - Datenschutzgesetze.
Die Datenverarbeitung von Bundesbehörden und die nicht ausschliesslich private Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben wird im Bundesdatenschutzgesetz geregelt.
Weiterhin gelten vor diesen Datenschutzgesetzen eine große Anzahl von speziellen Rechtsvorschriften, die besondere bereichsspezifische Regelungen treffen (Telekommunikation, Krankenhäuser etc.).